Wir stellen uns vor

Seit unserer Gründung im Jahr 1994 sind unsere Mitglieder im Rahmen ehrenamtlicher Jugendarbeit im Stadtgebiet Niederhäslich/Raschelberg tätig. Wir sind generationsübergreifend offen und tolerieren die Interessen der jüngeren Jugendlichen. Außerdem wissen wir um die Bedeutung von beständiger Nachwuchsarbeit. Uns ist ein Miteinander wichtig, in dem gegenseitige Akzeptanz ganz oben steht. Wir sind auch weiterhin politisch und konfessionell neutral.

Durch die zahlreichen Investitionen von Landkreis, der Stadt Freital und einem hohen Eigenanteil, in die Gestaltung und Erhaltung des Gebäudes sowie der Außenbereiche, konnte sich der Jugendclub mit seinen zahlreichen Angeboten zu einen Anlaufpunkt der Jugendlichen aus dem Stadtteil entwickeln. Unsere Außenanlage mit Volleyballplatz, Grillplatz, Tischtennisplatte und Grünflächen, wird von unseren Mitgliedern regelmäßig gepflegt wird. Im Gebäude selbst stehen eine Freizeitzimmer mit Spielemöglichkeiten, ein Aufenthaltsbereich sowie ein Musikraum für unsere Mitglieder und Gäste zur Verfügung. Die nötigen WC-Anlagen und Nebenräume wurden in den vergangenen Jahren komplett saniert und Erfüllen allen bestehenden Anforderungen.

Neben unseren Aktivitäten im Vereinsgebäude Rudeltstraße 1, haben wir in den vergangenen Jahren einen Materialpool aufgebaut, mit welchem wir andere Vereine und Verbände bei deren Veranstaltungen unterstützen. (Sozialweihnachtsmarkt, Kulturalltage, Hallo Nachbar, Kunst im Hof u.v.m.). Für diesen Materialpool mussten separate Räumlichkeiten angemietet werden, in welchen das Material gelagert, gewartet und gepflegt wird.

Einen hohen Stellenwert nimmt wieder die sportliche Betätigung unserer Jugendlichen ein. Hier sollen Jugendliche das Organisieren von Sportveranstaltungen erlernen und üben. Durch die direkte Nähe zum Schulsportplatz der Mittelschule Waldblick sowie der zugehörigen Turnhalle, ist es möglich Turniere oder Freizeitsportaktivitäten zu organisieren. Wir möchten unseren Mitgliedern und Gästen die Möglichkeit bieten, sich aktiv in die Planung, Organisation und Durchführung des Jugendcluballtages sowie bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten einzubringen.

Auch die täglichen Abläufe wollen koordiniert und durchgeführt werden. Die stetig besser werdende Zusammenarbeit mit Schulen, anderen Vereinen, der Wohnungsgenossenschaft und Unternehmern des Stadtteils bei der Organisation dieser Veranstaltung ist ein Erfolg unserer kontinuierlichen Vereinsarbeit. Regelmäßig nehmen Vertreter unseres Vereins an der Akteursrunde Raschelberg teil. Da Jugend sehr spontan ist und nicht alles ins Detail vorausplanen will und kann, werden wieder kurzfristige Projekte einfließen.

Besonders gern arbeiten wir an Gemeinschaftsprojekten mit anderen Vereinen und Gruppen. Auch wenn in den letzten beiden Jahren die Freitaler City-Parade ausgefallen ist, haben wir uns mit der Kultur- und Tanzwerkstatt e.V. und dem Kulturverein Pesterwitz e.V. am Gemeinschaftsprojekt Pesterwitzer Kultur- und Weinfest beteiligt. Mit unserem Materialpool und unseren Erfahrungen haben wir dazu beigetragen, diese Veranstaltung erfolgreich durchzuführen. Unsere Mitglieder beteiligten sich aktiv an der Organisation sowie dem Auf- und Abbau dieser kulturell anspruchsvollen Veranstaltung. Zahlreiche Künstler standen an drei Veranstaltungstagen auf den verschiedenen Bühnen und haben die unzähligen Gäste ansprechend unterhalten. Auch beim Sozialweihnachtsmarkt, den Freitaler Kulturalltagen und der 48h Aktion haben wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten beteiligt. Diese Projekte sehen wir als wesentlichen Bestandteil unsere Gemeinwesenarbeit welche dazu beitragen, Toleranz und Ehrenamt zu fördern, Akzeptanz aufzubauen, Demokratieverständnis zu entwickeln sowie aktiv bei der Gestaltung des Stadtteils mitzuwirken.

Mit unseren derzeitigen Angeboten erreichen wir eine tägliche Besucherzahl unseres offenen Treffs von ca. 15 bis 30 Gästen. Mit den neu zu entwickelnden Angeboten hoffen wir die Besucherzahl zu festigen oder bei punktuellen Projekten und Veranstaltungen zu erhöhen. Leider haben wir auch Nachwuchsprobleme, trotz aller Bemühungen wird es immer schwieriger junge Leute für die Vereinsarbeit zu gewinnen.

Club als offener Treff

  • Sonntag bis Donnerstag: 15.00 - 22.00 Uhr
  • Freitag und Samstag: 14.00 - 24.00 Uhr

An diesen Tagen können unsere Mitglieder und Gäste ihre Freizeit sinnvoll gestalten. Neben unseren Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung im Außenbereich besteht die Möglichkeit in den von unseren Jugendlichen selbst gestalteten gemütlichen Räumen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch, dem Spielen an Unterhaltungsgeräten oder die Ausleihe von Gesellschaftsspielen. In den Räumlichkeiten können auch Musik gehört oder TV Sendungen angeschaut werden. In die Gestaltung des offenen Treffs können alle Mitglieder und Gäste ihre Ideen und Vorstellungen einbringen. Alle Mitglieder und Gäste werden in die Wartung und Pflege unserer Vereinsräume und des Außengeländes einbezogen. Jeweils im Frühjahr und im Herbst finden Arbeitseinsätze statt. Unsere Vereinsräume können auch gemietet und für Veranstaltungen von Dritten genutzt werden.

Zukunftspläne

Ziel ist es, unser vielfältiges Angebot aufrecht zu erhalten und auf einem hohen qualitativen Niveau fort zu führen, um eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung anzubieten. Die Basis dafür wurde in den vergangenen Jahren geschaffen. Es besteht neben Kommunikation und Austausch die Gelegenheit zum Basteln, Werkeln und Spielen, wobei unser vorhandenes Spiel- und Bastelmaterial zum Einsatz kommt. Wir werden auch künftig im Rahmen unserer Möglichkeiten, mit den mobilen Gemeinwesenarbeitern des KJV e.V. sowie den mobilen Sozialarbeitern zusammenarbeiten. Dabei sind uns besonders die sozialpädagogische Arbeit und die Beratung bei Projekten und Inhalten wichtig. Auch die Kooperation und die Zusammenarbeit mit der Waldblickschule soll weiter ausgebaut werden. In der Akteursrunde Raschelberg möchten wir weiterhin aktiv mitarbeiten und Projekte oder Veranstaltungen unterstützen.

Der Jugendclub als offene Begegnungsstätte

Unsere Räumlichkeiten stehen allen Generationen und Interessengruppen offen. Mit unseren Angeboten und Projekten möchten wir die Akzeptanz des Clubs im Stadtgebiet fördern. Unsere Mitglieder möchten bei der Organisationen und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen mitwirken und somit die Gemeinwesenarbeit unseres Vereins zu stärken. Für die Jugendlichen soll dabei die Identifikation zum Stadtteil gefestigt sowie eine höhere Motivation zur ehrenamtlichen Tätigkeit erreicht werden. Die ehrenamtliche Arbeit unserer Jugendlichen setzt sich aus folgenden Arbeitsaufgaben zusammen:

Organisation
- Termine vereinbaren, Waren- und Materialeinkauf
- Entwicklung von Projekten, Absichern der Öffnungszeiten
- Erstellen von Plänen für Verantwortlichkeiten
- Absicherung der Öffentlichkeitsarbeit
- Teilnahme an Akteursrunden und Netzwerkstreffen

Unterstützung
- Personelle Unterstützung anderer Vereine
- Bereitstellung von Veranstaltungstechnik aus unserem Materialpool
- Kooperationspartner bei anderen Veranstaltungen und Projekten

Begleitung
- Umsetzung und Betreuung von Projekten und Veranstaltungen

In Zusammenarbeit mit den in unmittelbarer Nähe befindlichen Netzwerkspartnern wie der Waldblickschule, der Grundschule, der Wohnungsgenossenschaft Raschelberg, der Kindertagesstätte und verschiedenen Vereinen sollen unsere eigenen Angebote gefestigt, neue entwickelt und bestehende Angebote anderer Vereine/Träger in unseren Räumlichkeiten kommuniziert werden.

Schlusswort

Wir möchten unseren Mitgliedern und Gästen auch weiterhin vielseitige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung bieten. Trotz aller Eigeninitiative sind wir aber bei allen geplanten Projekten auf die finanzielle Hilfe der Stadt Freital, und des Landkreises und Sponsoren angewiesen. Um die geplanten Projekte durchführen zu können, müssen die Grundlagen abgesichert werden, wie Betriebskostendeckung, Versicherung, GEMA, GEZ, Sachkosten. Dafür haben wir auch für dieses Jahr einen Zuschuss bei der Stadt Freital beantragt und erwirtschaften über die Gastronomie sowie Mitgliedsbeiträge unseren nötigen Eigenanteil. Ohne die bisherige finanzielle Unterstützung hätte unser Verein nicht zu dem werden können, was er heute darstellt. Wir hoffen auch auf die finanzielle Unterstützung durch Zuwendungen des Landratsamtes.

 


 

SATZUNG

§ 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen "Förderverein für Jugend- und Kulturarbeit e.V."

(2) Er hat seinen Sitz in Freital und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden eingetragen, unter der Nummer VR 40464.

(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Kulturarbeit sowie die Schaffung von Generationsübergreifenden Freizeitangeboten, im besonderem für Heranwachsende.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(3) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

(4) Der Satzungszweck wird insbesondere durch offene Jugend- und Kulturarbeit, Foren, Gespräche, Beratung, allgemeine kulturelle und sportliche Angebote und ein Cafe als Begegnungs- und Kommunikationszentrum realisiert. Alle Aktionen und Angebote finden ohne Konsumzwang statt.

§ 3 Mittelverwendung

(1) Der Verein ist selbstlos tätig.

(2) Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

(4) Die Mitgliedschaft sowie die Vorstandsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Bei Bedarf können Vorstands- und Vereinsmitglieder im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Zahlungen für Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten.

(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(6) Die Mittel und Einnahmen des Vereins dürfen zur Finanzierung von Beschäftigten sowie zur Deckung aller anfallenden Satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Vereinsmitglieder können natürliche Personen werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und juristische Personen werden.

(2) Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmegesuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

(3) Ehrenmitglieder des Vereins können Personen werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.

(4) Es besteht die Möglichkeit zur Bildung eines Beirates, der den Vorstand in erweiterten Vorstandssitzungen rechtlich und inhaltlich beraten kann. Der Beirat wird durch den Vorstand gewählt.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein, mit dem Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person oder mit der Auflösung des Vereins.

(2) Der freiwillige Austritt erfolgt nur über schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum jeweiligen Quartalsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zulässig.

(3) Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen oder die Satzungsinhalte verstoßen hat, wobei als ein Grund zum Ausschluss auch ein unfaires Verhalten gegenüber Vereinsmitgliedern gilt. Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist.

(4) Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Freistellung von Seiten des Vorstands Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Vereinsmitglied schriftlich gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen.

(5) Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von 7 Tagen ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von einem Monat die Mitgliederversammlung zur Entscheidung darüber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt das als Unterwerfung unter den Ausschließungsbeschluss, so dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

(2) Ehrenmitglieder und Mitglieder des Beirats sind von der Beitragspflicht ausgeschlossen. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder haben das Recht auf Förderung im Rahmen der satzungsmäßigen Möglichkeiten und auf Teilnahme an allen Aktivitäten des Vereins, zur Nutzung der Räumlichkeiten des Vereins sowie auf Mitbestimmung aller den Verein betreffenden Angelegenheiten.

(2) Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Der Antrag muss schriftlich an den Vorstand erfolgen. Der Vorstand leitet die notwendigen Maßnahmen zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ein. Einladungen erfolgen persönlich 14 Tage vor dem Versammlungstermin.

(3) Die Mitglieder haben die Pflicht, sich für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins einzusetzen, die Beschlüsse der Organe zu achten, verantwortungsbewusst mit dem Eigentum des Vereins umzugehen und die Beiträge pünktlich zu entrichten.

§ 8 Organe des Vereins

(1) Die Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand, im Sinne des BGB und der erweiterte Vorstand im Sinne der Satzung und
  • die Mitgliederversammlung.

§ 9 Vorstand

(1) Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Vertretungsberechtigt sind je 2 Vorstandsmitglieder. Der Vorstand kann um einen 2. Kassenwart und einem Schriftführer erweitert werden. Die Mitglieder des erweiteten Vorstands sind innerhalb des Vorstands stimmberechtigt, jedoch nicht vertretungsberechtigt im Sinne des BGB.

(2) Die Vertretungsmacht des Vorstands ist intern in einer Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.500,00 € verpflichtet ist, die Zustimmung des gesamten Vorstands einzuholen.

§ 10 Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstands

(1) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch die Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die:

  • Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung,
  • Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
  • Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplanes, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung,
  • Beschlussfassung über Aufnahmeanträge und Ausschlüsse von Mitgliedern.

(2) Der Vorstand kann zur Verwaltung des Objektes einen Objektleiter einstellen. Die Voraussetzung dafür sind Fördermittel und/ oder das Erbringen eines Sachkosten-Eigenanteils. Dieser ist berechtigt, mit beratender Stimme an den Vorstandsitzungen teilzunehmen.

§ 11 Wahl des Vorstands

(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden für eine Zeit von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zu seiner Neuwahl im Amt.

(2) Durch die Vereinsmitglieder kann die Vertrauensfrage gestellt werden und auf einer Neuwahl bestanden werden, wenn der Vorstand seine Aufgaben nicht zum Zwecke der Satzung erfüllt und eine ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung zu diesem Thema einberufen wurde.

(3) Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.

§ 12 Vorstandsitzungen

(1) Der Vorstand trifft sich einmal im Quartal zu Vorstandsitzungen.

(2) Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen wurden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.

(3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 3 Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 13 Mitgliederversammlung

(1) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied- auch ein Ehrenmitglied – eine Stimme. Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.

(2) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

  • Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands,
  • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Vereinsauflösung,
  • Ernennung von besonders verdienstvollen Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern,
  • weiteren Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

(3) Die Mitgliederversammlung findet regulär einmal jährlich statt. Sie wird mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung einberufen.

(4) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich fordert. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu geben.

(5) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn 25% der Mitglieder die Einberufung unter Angabe der Gründe verlangt.

(6) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Ist weniger als ein Drittel der Mitglieder anwesend, kann eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. In der Einladung ist auf diese erleichternde Bedingung hinzuweisen.

(7) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst; Satzungsänderungen und Beschlüsse über die Vereinsauflösung bedürfen einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an. Stimmenenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.

§ 14 Protokollierung

(1) Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, dass von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

(2) Über die Vorstandssitzungen sind einfache Notizen anzufertigen und abzuheften. Bei Beschlüssen sind Beschlussprotokolle anzufertigen.

§ 15 Kassenprüfer

(1) Die von der Mitgliederversammlung gewählten zwei Kassenprüfer überwachen die Geschäfte des Vereins. Die Kassenprüfer werden einmal im Jahr gewählt und sind für die Zeit der Kassenprüfung im Amt.

(2) Eine Prüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen, über das Ergebnis ist in der darauf folgenden Mitgliederversammlung zu berichten.

§ 16 Auflösung des Vereins

(1) Wird mit der Auflösung des Vereins nur die Änderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen anderen Verein angestrebt, so dass die unmittelbare, ausschließliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträger weiterhin gewährleistet wird, geht das Vereinsvermögen auf den neuen Rechtsträger über. Vor Durchführung ist das Finanzamt hierzu zu hören.

(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen dem Verein Kultur- und Tanzwerkstatt e.V. zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Kulturarbeit, zu verwenden hat.

(3) Ist wegen Auflösung des Vereins oder Entziehung der Rechtsfähigkeit die Liquidation des Vereinsvermögens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vorstandsvorsitzenden die Liquidatoren, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung über die Einsetzung eines anderen Liquidators mit 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Beschlossen zur Mitgliederversammlung am 04.02.2013.

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